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Weiterbildung/Förderung

Seminar: Aktuelles aus MLAR, M-LüAR und EltBauVO & Co.

Lehrort: ONLINE – EIPOS GmbH Dresden

Zeitraum:  27.05.2024 – 15.07.2024 (5 Module)

Förderung: 50% Kofinanziert von der Europäischen Union

Ziele/Inhalte:
Zur funktionalen Nutzung eines jeden Gebäudes zählen die haustechnischen Installationen und technischen Anlagen. Gleich ob es sich dabei um Leitungsanlagen zur allgemeinen Stromversorgung, Rohrleitungen zur Wasserversorgung bzw. Entwässerung, Heizungsleitungen oder Andere handelt, Anforderungen zu deren Ausführung und Umsetzung sind dabei zwingend zu beachten. Insbesondere ist die Führung über definierte und festgelegte Rettungswege (notwendige Flure, notwendige Treppenräume) zu beachten, welche im Schadensfall nicht durch Installationsleitungen und Lüftungen beeinträchtigt werden dürfen. Um eine regelkonforme Planung und Ausführung gewährleisten zu können, ist der sichere Umgang mit den eingeführten Vorschriften, wie Muster-Leitungsanlagenrichtlinie oder Muster-Lüftungsanlagenrichtlinie, notwendig. Über den Lehrgang sollen Kenntnisse über den aktuellen Stand und der Handhabung dieser Vorschriften erlangt und/oder vertieft werden, was für die Erstellung von Brandschutzkonzepten und deren Umsetzung essenziell ist.

Seminar: Abweichung oder Erleichterung? - Brandschutz im Sonderbau

Lehrort: EIPOS GmbH Dresden

Zeitraum: 18.04.2024 (Tagesseminar)

Förderung: 50% Kofinanziert von der Europäischen Union

Ziele/Inhalte:
Bei der Sanierung oder dem Neubau von Gebäuden ist die Einhaltung des Bauordnungsrechts mit seinen Verordnungen und Richtlinien geboten. Dabei sind die meisten Vorschriften auf die Planung und Umsetzung von Neubauten ausgelegt. Da jedoch auf Grund der Nachhaltigkeit die bereits vorhandene Bausubstanz weiter genutzt werden soll, fällt der Sanierung und dem Umbau von Bestandsgebäuden immer größere Bedeutung zu. Diese besitzen aufgrund ihrer Kubatur und Nutzung teilweise Bestandsschutz oder sind auf die heute gültigen Vorschriften nicht anpassbar. Das Bauordnungsrecht gibt uns jedoch die Möglichkeit von den aufgestellten Anforderungen abzuweichen oder bei Sonderbauten eine Erleichterung zu formulieren, sofern die allgemeinen und brandschutztechnischen Schutzziele eingehalten werden. Weiterhin ist die Fragestellung, ob es einer Abweichung oder Erleichterung bedarf, in Fachkreisen kontrovers diskutiert. Über den Lehrgang “Abweichung oder Erleichterung? – Brandschutz im Sonderbau” sollen Kenntnisse im Umgang und der Anwendung mit Abweichungen und Erleichterungen erlangt werden, sowie deren Beschreibung und Formulierung. Bei der Aufstellung von ganzheitlichen und genehmigungsfähigen Brandschutzkonzepten oder -nachweisen ist eine rechtssichere Formulierung zwingend erforderlich, auch um einen späteren Haftungsanspruch auszuschließen.

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